Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft versucht Ihre Anliegen bzw. Beschwerden soweit wie möglich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu lösen.
Die Schlichtungsstelle kann keine Rechtsauskünfte oder Rechtsberatung erteilen. Das Verfahren ist sowohl für den Beschwerdeführer als auch für das Kreditinstitut freiwillig und kostenlos.
Wir ersuchen Sie, uns Ihre Beschwerde schriftlich mitzuteilen.
Sie haben die Möglichkeit per E-Mail, Fax, Kontaktformular oder mittels Post Ihre Beschwerde einzubringen.
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft (GSK)
Für ein persönliches Gespräch bedarf es einer vorherigen Terminvereinbarung.