informiert die Öffentlichkeit auf ihrer Website über ihre Tätigkeit und über die Möglichkeiten, ein Beschwerde- und Schlichtungsverfahren zu führen.
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Daher sind die maßgebenden Grundlagen für die Tätigkeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in der Verfahrensordnung vom 9. Jänner 2016 sowie im Alternativen Streitbeilegung-Gesetz (AStG) nach § 4 Abs 1 Z 5, BGBl. I Nr. 105/2015, geregelt.
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Hinweis:
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die durchgehende geschlechtsspezifische Differenzierung z.B. Beschwerdeführer/innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.